Bestattungsvorsorge
Wie können Sie vorsorgen?
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner Bestattung beachtet und erfüllt werden. Dies soll nicht nur im Sinn der eigenen Selbstbestimmung des Verstorbenen sein, sondern auch Angehörige in einer Situation entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls unter erheblichem psychischem Druck stehen.
Vorsorge heißt:
- Selbst bestimmen
- Verantwortung in eigener Sache übernehmen
- Notwendiges regeln
- Angehörige entlasten
Vorsorgeverträge
Immer mehr Menschen möchten auch bei der Regelung der letzten Dinge die Gewissheit haben, dass alle Entscheidungen in ihrem Sinn getroffen werden. Außerdem möchten sie ihre Angehörigen mit der Organisation der Bestattung und Erledigung der vielen Formalitäten nicht belasten. Aus diesem Grund besprechen viele Menschen mit uns ihre ganz persönlichen Vorstellungen und Wünsche für Ihre Bestattung und legen alles zu Lebzeiten in einem Vorsorgevertrag fest.
Wichtige Dokumente
Damit die Angehörigen im Todesfall die wichtigsten Unterlagen nicht erst suchen müssen, ist es sinnvoll, alles Wesentliche in einer gesonderten Mappe aufzubewahren.
Neben Versicherungspolicen, sollten auch das Familienstammbuch und das Testament darin enthalten sein, soweit es nicht beim Amtsgericht hinterlegt ist. Der Ehepartner, die nächsten Angehörigen oder ein vertrauenswürdiger Mensch sollten wissen, wo die Mappe zu finden ist.
Treuhandkonto oder
Sterbegeldversicherung
Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Wir empfehlen, den Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes durch eine private Vorsorge auszugleichen. Neben der Treuhand, in die man einmalig einzahlt, gibt es auch die Möglichkeit einer Sterbegeldversicherung. In diese kann der Versicherte monatlich eine bestimmte Summe einzahlen, deren Höhe aufgrund seines Alters und seines Geschlechts bestimmt wird..
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist auf ein Höchsteintrittsalter begrenzt. Deshalb sollte der Beginn einer solchen Versicherung so früh wie möglich erfolgen.
Das Testament
Tritt in einer Familie ein Todesfall ein, so stellt sich sehr bald auch die Frage, wer den Nachlass des Verstorbenen erben soll. Um Missverständnisse, Spannungen und Streitigkeiten zu vermeiden und zum Schutz von Nahestehenden (z.B. kinderlose Ehepartner, Lebensgefährten) sollte man möglichst frühzeitig ein Testament verfassen, das den letzten Willen eindeutig regelt. Dabei gilt es, einige Regeln zu beachten, damit das Dokument auch gültig ist. Letzte Sicherheit in allen Fragen rund um das Erbrecht kann allerdings nur der Rat eines Rechtsanwalts oder Notars geben.
Das Privattestament
Das Privattestament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Es soll erkennen lassen, wann und wo es geschrieben worden ist. Es muss mit der Unterschrift des Verfassers abschließen. Maschinengeschriebene Texte mit Unterschrift oder handgeschriebene Texte ohne Unterschrift sind ungültig. Bei Änderungen empfiehlt es sich, das Testament neu zu schreiben, mindestens aber jede Änderung zu unterschreiben.
Streichungen im Text sollten unterbleiben, sie könnten später als Manipulationen ausgelegt werden.
Das notarielle Testament
Die Abfassung eines Testaments mit notarieller Hilfe empfiehlt sich besonders dann, wenn Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse kompliziert sind oder jemand nicht mehr in der Lage ist, zu schreiben.
Das gemeinsame Testament
Ehepartner verfassen oft ein gemeinsames Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Änderungen sind dann nur gemeinsam möglich.
Inhalt des Testaments
Der Erblasser kann frei entscheiden, wen er als Erben einsetzt. Das können nicht nur eine oder mehrere Personen sein, sondern auch Vereinigungen, Kirchen oder der Staat. Wird durch das Testament die gesetzliche Erbfolge geändert, so haben Kinder und Ehepartner des Verstorbenen trotzdem Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils. Aus dem Testament muss die „Erbquote“ hervorgehen, d.h. wer allein oder zu welchem Bruchteil erben soll. Die Kosten der Bestattung tragen die Erben.
Die Testamentseröffnung
Im Sterbefall muss das Testament sofort beim Amtsgericht eingereicht werden. Das Amtsgericht lädt zur Testamentseröffnung alle Personen ein, die im Testament bedacht oder nach dem Gesetz erbberechtigt sind. Jeder, der ein Testament findet, ist verpflichtet, es zur Eröffnung zu geben.
Die Erbschaft
Ausschlagen einer Erbschaft
Grundsätzlich ist es möglich, eine Erbschaft auszuschlagen. In der Regel werden Erben von diesem Recht Gebrauch machen, wenn der Wert der Erbschaft die Schulden des Erblassers nicht deckt. Eine Ausschlagung kann nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen.
Ausschlagen einer Erbschaft
Als amtlicher Nachweis der Erbberechtigung gilt nur der Erbschein, den jeder Erbe beim Amtsgericht beantragen kann. Da bis zur Ausstellung des Erbscheins in der Regel eine längere Zeit vergeht, ist es zweckmäßig, seinem Ehegatten oder einem anderen Erben eine Vollmacht zu erteilen, mit der er über Konten verfügen kann. Die Vollmacht kann so abgefasst werden, dass sie erst mit dem Tod in Kraft tritt.
Die Erbfolge
Ist kein Testament vorhanden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Lebte der Ehepartner im gesetzlichen Güterstand, erbt er neben den leiblichen Kindern des Erblassers die Hälfte des Nachlasses, sonst ein Viertel. Die leiblichen Kinder des Erblassers erben den Rest zu gleichen Teilen. Leben sie nicht mehr, so treten deren Kinder an ihre Stelle. Sind keine Erben „erster Ordnung“ vorhanden, werden die Erben „zweiter Ordnung“ bedacht. Das sind in erster Linie die Eltern des Erblassers und in zweiter Linie deren Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder. Erben weiterer Ordnung sind zunächst die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge und dann die Urgroßeltern mit ihrem Nachwuchs.
ÜBER UNS

Feuerbestattung
Eine Alternative zur Erdbestattung ist die Feuerbestattung, für die sich viele Menschen schon zu Lebzeiten entscheiden. Nach einer Trauerfeier mit dem Sarg wird dieser zum Krematorium gebracht. Nach der Einäscherung wird. Traditionell wird eine Urne in einem Wahl- oder Reihengrab auf dem Friedhof des letzten Wohnsitzes oder dem Heimatfriedhof des Verstorbenen beigesetzt. Darüber hinaus besteht di ie Möglichkeit die Urne in einem Friedwald oder einem Grabfeld beizusetzen bei denen die Namen der dort Beigesetzten auf jeweils einer Inschriftplatte festgehalten werden. Auch bei einer Urnenbeisetzung besteht die Wahl zwischen einem anonymen oder einem pflegefreien Grab.

Waldbestattung
Eine Alternative zur Erdbestattung ist die Feuerbestattung, für die sich viele Menschen schon zu Lebzeiten entscheiden. Nach einer Trauerfeier mit dem Sarg wird dieser zum Krematorium gebracht. Nach der Einäscherung wird. Traditionell wird eine Urne in einem Wahl- oder Reihengrab auf dem Friedhof des letzten Wohnsitzes oder dem Heimatfriedhof des Verstorbenen beigesetzt. Darüber hinaus besteht di ie Möglichkeit die Urne in einem Friedwald oder einem Grabfeld beizusetzen bei denen die Namen der dort Beigesetzten auf jeweils einer Inschriftplatte festgehalten werden. Auch bei einer Urnenbeisetzung besteht die Wahl zwischen einem anonymen oder einem pflegefreien Grab.

Seebestattung
Fälschlicherweise wird oft angenommen, bei einer Seebestattung würde der Körper des Verstorbenen im Meer beigesetzt. Tatsächlich setzt eine Seebestattung jedoch generell eine Einäscherung voraus. Anschließend wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne (Quarz, Sand- oder Salzstein) der See übergeben. Die Beisetzung erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord oder Ostsee, , auf Wunsch aber auch auf allen Weltmeeren („Seefriedhöfe“). Orientierungspunkte können dabei zum Beispiel bestimmte Positionen untergegangener Schiffen sein. Der genaue Ort der Beisetzung wird von der ausführenden Reederei für die Angehörigen auf einer Seekarte dokumentiert. Voraussetzung für eine Seebestattung ist, dass der Verstorbene eine besondere Beziehung zur See hatte und diese Form der Beisetzung vom Verstorbenen gewünscht wurde. Üblicherweise reicht hierfür eine Erklärung der Angehörigen.

Diamantbestattung
Bei dieser Bestattungsform wird aus dem in der Kremationsasche befindlichen Kohlenstoff ein Diamant hergestellt. Die Diamantbestattung setzt daher eine Einäscherung (Kremierung) des Verstorbenen voraus. Die Kremationsasche besteht zu ca. 30% aus Kohlenstoff, der zum Großteil in Verbindungen vorliegt. Durch ein spezielles Trennungsverfahren wird er aus der Asche gelöst und in einem weiteren Schrit tt werden die natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamanten simuliert. Unter enorm hohem Druck von 50.000 bis 60.000 Bar und einer Temperatur von 1.500 bis 1.700 Grad beginnt sich der Kohlenstoff zu verflüssigen und seine Struktur zu verändern. Über einen Zeitraum mehrerer Wochen beginnen aus dem ursprünglichen „hexagonalen“ Karbon „oktogonale“ Diamant-Kristalle – im wahrsten Sinn des Wortes – zu wachsen. Je nach Fertigungsverfahren können dem Kohlenstoff Zusätze beigemischt werden, um unter anderem die Farbe des Diamanten zu beeinflussen. Durch einen entsprechenden Schliff entsteht dann ein Erinnerungsdiamant aus den sterblichen Überresten des geliebten Verstorbenen. Dabei sind verschiedene Schliffarten (Brillant etc.) möglich. Aus den durchschnittlich ca. 2 Kg Kremationsasche eines Menschen können auf Wunsch mehrere Diamanten gefertigt werden. Da nicht die gesamte Asche zur Fertigung eines Diamanten benötigt wird, muss die verbleibende Asche auf herkömmliche Art beigesetzt werden.

Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsart und bedarf keiner besonderen Willenserklärung. Sie war lange Zeit die vorherrschende Bestattungstradition in christlichen Kulturkreisen. Eine Erdbestattung erfolgt in einem Sarg und ist auf jedem Friedhof möglich. Nach der christlichen Lehre wird ein geistlicher Leib zu neuem Leben auferweckt werden (1. Korinther 15.), daher sollte der irdi ische Leib möglichst unversehrt bestattet werden. Das Grab kann mit einem Grabstein, auf dem der Name und die Daten des Verstorbenen stehen, gekennzeichnet werden. Bei einer Erdbestattung gilt es zu überlegen, ob in der gleichen Grabstätte später vielleicht ein anderer Verwandter beigesetzt werden soll. Dann sollte eine Grabstelle gewählt werden, die größer ist und bei der diese Möglichkeit besteht. Das Grabnutzungsrecht wird für eine bestimmte Zeit, die so genannte Ruhezeit, erworben. Diese ist – wie die Gebühren – oft von Ort zu Ort unterschiedlich. Ruhezeiten Besitzt eine Familie bereits ein Grab, so werden bei einer Bestattung trotzdem häufig anteilige Grabnutzungsgebühren fällig. Normalerweise wird dabei die Verlängerung des Grabnutzungsrechtes auf die Mindestruhezeit in Rechnung gestellt. Wahlgrab oder Reihengrab? Mancherorts gibt es auch den Unterschied zwischen Wahl- und Reihengräbern. In einem Reihengrab kann im Allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Auch eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise nicht möglich. Wahlgräber dagegen unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung, da in einem Wahlgrab über längeren Zeitraum mehrere Verstorbene bestattet werden können. (i.d.R. auch zusätzliche Urnen). Anonym oder Pflegefrei? Eine weitere Möglichkeit ist die anonyme Beisetzung. Sie erfolgt im Gegensatz zur Beisetzung in einem pflegefreien Grab (Wiesengrab) ohne die Anwesenheit von Angehörigen und ohne Bekanntgabe der Lage des Grabes. Das pflegefreie Grab hingegen wird durch eine kleine Platte mit den Daten des Verstorbenen versehen und muss wie der Name schon sagt nicht gepflegt werden.

Weltraumbestattung
Die Weltraumbestattung stellt eine völlig neue Form der Bestattung dar, bei der die Asche Verstorbener in eine Umlaufbahn um die Erde transportiert wird. Es wird nicht die komplette Urne im Weltraum beigesetzt. In der Regel werden hierfür nur wenige Gramm der Totenasche verwendet. Die Kosten dafür belaufen sich zwischen ca. 1.000 $ (ab 1g Asche, Erdumlaufbahn) bis über 35.000 $ (7g, in den Orbit) ). Der Rest der Asche muss auf andere Weise bestattet werden. Grundsätzlich werden niedrige Umlaufbahnen gewählt, um Kollisionen mit zukünftigen Weltraummissionen zu vermeiden. Mitunter werden die Kapseln erst gar nicht in eine Umlaufbahn gebracht, so dass sie nach sehr kurzer Zeit wieder in die Erdatmosphäre eintreten und – wie eine Sternschnuppe – verglühen. Die wohl prominenteste Persönlichkeit, die bislang im Weltraum bestattet wurde, ist der 2005 verstorbene Schauspieler James Doohan, bekannt als „Scotty“ aus der Serie „Raumschiff Enterprise“. Momentan ist diese Bestattungsform in Deutschland nicht zugelassen. Wir vermitteln aber ggf. zu Bestattern im Ausland. Weltraumbestattungen werden zurzeit von dem Unternehmen Celestis Space Services aus den USA durchgeführt.
ÜBER UNS

In einem hochkomplexen Herstellungsprozess fertigt Algordanza aus dem Kohlenstoff menschlicher Krem mationsasche einen ganz persönlichen Erinnerungsdiamanten.

Die Firma Procasting fertigt für Sie einen Anhänger aus Gold oder Silber mit dem Fingerabdruck Ihre es geliebten Menschen

Die Gruppe begleitet Schwerstkranke und Sterbende, um ihnen bei einem würdevollen und selbstbestimm mten Leben bis zuletzt beizustehen.

Als Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten ist die Baumbestattung. Die Möglichkeit, in der n natürlichen Umgebung des Waldes beigesetzt zu werden, ist für viele Menschen eine würdevolle Form des Abschieds

Als Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten ist die Baumbestattung. Die Möglichkeit, in der n natürlichen Umgebung des Waldes beigesetzt zu werden, ist für viele Menschen eine würdevolle Form des Abschieds.

Die Feuerbestattungsanlage auf dem Parkfriedhof Junkerberg wurde 2011 vom Arbeitskreis kommunaler K Krematorien beim deutschen Städtetag ausgezeichnet und erhielt das Gütesiegel „Kontrolliertes Krematorium“. Das Gütesiegel wird an Feuerbestattungsanlagen verliehen, die in besonderer Weise Menschenwürde, Transparenz und Umweltschutz bei der Bestattung gewährleisten

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutsc cher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht.

Die Vorsorge-Einrichtungen des BDB ermöglichen eine sichere und seriöse Absicherung einer würdigen und pietätvollen Bestattung

Die Vorsorge-Einrichtungen des BDB ermöglichen eine sichere und seriöse Absicherung einer würdigen und pietätvollen Bestattung

Die Vorsorge-Einrichtungen des BDB ermöglichen eine sichere und seriöse Absicherung einer würdigen und pietätvollen Bestattung
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